Statuten

Radsportverein Traktor Ostwand

Statuten

I. Allgemeine Bestimmungen

Art. 1 // Bezeichnung

Unter dem Namen Radsportverein Traktor Ostwand (RTO), gegründet am 25. März 2008 in Zürich, besteht auf unbeschränkte Dauer ein Verein im Sinne von Art.60 ff ZGB mit Sitz in Zürich.

Art. 2 // Zweck

RTO bezweckt die Förderung und Pflege des Radsports, sowie des Teamgeists und der Geselligkeit. Er fördert entsprechende Wettkampfmöglichkeiten für die Mitglieder.

Art. 3 // Mittel

Zur Verfolgung des Vereinszweckes verfügt der Verein über die Beiträge der aktiven und passiven Mitglieder, der Sponsoringeinnahmen sowie der Zuwendungen von Mitgliedern oder Dritten.

Ausscheidende Mitglieder haben kein Anrecht auf das Vereinsvermögen.

Art. 4 // Haftung

Für die Vereinsschulden haftet ausschliesslich das Vereinsvermögen.

 

II. Organisation

Art. 5 // Vorstand

Oberstes Organ von RTO ist der Vorstand. Er besteht aus mindestens 3, maximal 7 Personen. Der Vorstand konstituiert sich selber und vertritt den Verein in allen Angelegenheiten unter Einhaltung der Statuten. Der Vorstand erlässt ein Mitglieder- und Organisationsreglement.

Statuten beschlossen an der Gründerversammlung vom 25. März 2008